Die Zweitwohnungsteuer ist als örtliche Aufwandsteuer eine reine Kommunalsteuer. Besteuert wird das Innehaben einer Wohnung (Zweitwohnung) neben einer Hauptwohnung. Für Dauercamper fällt ebenfalls die Zweitwohnungssteuer an.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Zweitwohnungssteuer-Satzung
Eine mögliche Befreiung können Sie mit nachfolgendem Antragsblatt (ZWS Einkommensermittlung) beantragen.