Bei Verlust eines Gegenstandes können Sie dies im Fundamt (in der Tourist-Info) anzeigen oder online Ihre Suche erfassen. Wird der Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt im Fundbüro abgegeben, werden wir Sie benachrichtigen.
Falls Sie einen Gegenstand (Wert über 10,- €) gefunden haben, sind Sie verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes.
Wird die Fundsache vom Eigentümer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.
Ist kein Finder bekannt oder verzichtet der Finder auf den Eigentumserwerb, so wird die Fundsache nach Ablauf der 6 Monate verwertet.
Infos und Rückfragen gerne im Fundamt in der Tourist - Information Wertach,
Rathausstr. 3, 87497 Wertach,
Tel. 08365 70 21 99,
Fax 08365 70 21 21,
e-Mail: fundbuero@wertach.de