Der Markt Wertach erstellt ab dem 30.06.2024 die Jahresabrechnung für die Wasser- und Kanalgebühren für den Abrechnungszeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2024.
Wir bitten deshalb alle Hausbesitzer und Hausverwaltungen, ihren Wasserzähler im folgenden Zeitraum abzulesen:
Freitag, den 28. Juni 2024 bis Freitag, den 26. Juli 2024
In der Zeit vom 28.06.2024 bis 26.07.2024 steht Ihnen hierfür das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage für die online-Übermittlung des Wasserzählerstandes zur Verfügung.
Die von Ihnen eingegebenen Daten gelangen direkt in das Abrechnungssystem des Marktes Wertach.
Bitte teilen Sie uns deshalb im oben genannten Zeitraum Ihren Wasserzählerstand ausschließlich über das Bürgerserviceportal hier mit.
Sollten Sie jedoch über keinen Internetzugang verfügen, bitten wir Sie sich zeitnah schriftlich bzw. telefonisch unter 08365 / 7021 15 beim Steueramt des Marktes Wertach zu melden. Alternativ können Sie auch das unten stehende Formular verwenden.
Weiterer Hinweis:
Bitte prüfen Sie auch Ihre Wohneinheiten für die Kanalgebührenabrechnung aus dem letzten Bescheid und geben uns evtl. Änderungen mittels Formblatt bekannt, das Ihnen zum Download unter:
https://www.markt-wertach.de/buergerservice/gebuehren-steuern-abgaben/fernwasser-kanal.html
zur Verfügung steht.
Auszug aus der geltenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS) des Marktes Wertach
§ 9a Grundgebühr
(1) Die Grundgebühr wird berechnet
1. für anschließbare Grundstücke i.S.v. § 3 Abs. 3, die zu Wohnzwecken und zum Zweck der gewerblichen Beherbergung genutzt werden, nach der Zahl der Wohneinheiten am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres; bei zum Zweck der gewerblichen Beherbergung genutzten Grundstücken gelten je drei Fremdenbetten als eine Wohneinheit,
Markt Wertach, den 13.06.2024
Steueramt
Email: steueramt@wertach.de
Das Fernwasser in Wertach hat durchschnittlich eine Gesamthärte von 11,01 dH und liegt im Härtebereich "mittel". Im Sommer wird überwiegend das Wasser aus der eigenen Quelle "Metzquelle" eingespeist. Dieses Wasser ist etwas "weicher" als das Fernwasser, liegt aber ebenfalls im Härtebereich "mittel". Reicht das eigene Wasser der "Metzquelle" nicht aus, wird zusätzlich das Fernwasser eingeleitet.
Ab 01.02.2007 gibt es für die Härteeinteilung eine neue Regelung:
Am 1. Februar wurde vom Bundestag die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen. Darin wurden u.a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe "Grad deutscher Härte" (°dH) wird durch die Angabe "Millimol Calciumcarbonat je Liter" ersetzt. Wasserversorgungsunternehmen werden wohl weiterhin auch die Gesamthärte veröffentlichen, dies ist im Gesetz aber nicht vorgeschrieben.
Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den alten, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich "hart" zusammengelegt und die Ziffern 1,2,3 und 4 werden durch die, bereits benutzen, Beschreibungen "weich", "mittel" und "hart" ersetzt.
Die neuen Härtebereiche sind wie folgt definiert:
Härtebereich "weich" weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
Härtebereich "mittel" 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich "hart" mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht über 14 °dH)
Weitere Informationen zum Fernwasser können Sie auf der Internetseite vom FWOA nachlesen
Wasserpreis je Kubikmeter + 7 % MWST | 1,48€ |
Grundgebühr pro Zähler im Jahr | 40,00€ |
Kanalgebühr pro Kubikmeter (fällt keine MWST an) | 2,32 € |
Grundgebühr pro Wohneinheit im Jahr (Kanal) | 60,00€ |