Der Markt Wertach erstellt ab dem 01.01.2025 die Jahresabrechnung für die Wasser- und Kanalgebühren für den Abrechnungszeitraum vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 aufgrund der Umstellung auf die künftige Jahresabrechnung vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und Folgejahre.
Wir bitten deshalb alle Hausbesitzer und Hausverwaltungen, ihren Wasserzähler im folgenden Zeitraum abzulesen:
Mittwoch, den 01. Januar 2025 bis Montag, den 27. Januar 2025.
Für die Meldung des aktuellen Wasserzählerstandes steht Ihnen vom 01.01.2025 bis 02.02.2025 das Bürgerserviceportal zur Verfügung. Bitte übermitteln Sie uns im oben genannten Zeitraum Ihren Wasserzählerstand ausschließlich über das Bürgerserviceportal hier.
Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, bitten wir Sie, sich ebenfalls bis spätestens 27. Januar 2025 telefonisch an das Steueramt des Marktes Wertach (Frau Kammermeier Tel.: 08365/702115) zu wenden.
Bitte beachten Sie, dass das Personal des Wasserwerks Wertach seit 2023 keine Ablesungen der Hauswasserzähler mehr vornimmt und keine Ablesekarten an den Türen angebracht werden!
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Markt Wertach bei Nichtmeldung der Wasserzählerstände mit einer Schätzung des Jahresverbrauchs die Verbrauchsgebührenabrechnung vornehmen wird.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung!
Weiterer Hinweis:
Bitte prüfen Sie auch Ihre Wohneinheiten für die Kanalgebührenabrechnung aus dem letzten Bescheid und geben uns evtl. Änderungen mittels Formblatt bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
Das Fernwasser in Wertach hat durchschnittlich eine Gesamthärte von 11,01 dH und liegt im Härtebereich "mittel". Im Sommer wird überwiegend das Wasser aus der eigenen Quelle "Metzquelle" eingespeist. Dieses Wasser ist etwas "weicher" als das Fernwasser, liegt aber ebenfalls im Härtebereich "mittel". Reicht das eigene Wasser der "Metzquelle" nicht aus, wird zusätzlich das Fernwasser eingeleitet.
Ab 01.02.2007 gibt es für die Härteeinteilung eine neue Regelung:
Am 1. Februar wurde vom Bundestag die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen. Darin wurden u.a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe "Grad deutscher Härte" (°dH) wird durch die Angabe "Millimol Calciumcarbonat je Liter" ersetzt. Wasserversorgungsunternehmen werden wohl weiterhin auch die Gesamthärte veröffentlichen, dies ist im Gesetz aber nicht vorgeschrieben.
Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den alten, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich "hart" zusammengelegt und die Ziffern 1,2,3 und 4 werden durch die, bereits benutzen, Beschreibungen "weich", "mittel" und "hart" ersetzt.
Die neuen Härtebereiche sind wie folgt definiert:
Härtebereich "weich" weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
Härtebereich "mittel" 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich "hart" mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht über 14 °dH)
Weitere Informationen zum Fernwasser können Sie auf der Internetseite vom FWOA nachlesen