Steueramt: Grund-, Gewerbe-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer, Fremdenverkehrsbeitrag, Wasser/Kanal
Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt die Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen auf Basis der neuen Berechnungsgrundlagen zur Grundsteuerreform 2025.
Die Veranlagungsbescheide des Marktes Wertach zur Grundsteuer gehen den Steuerpflichtigen im Januar 2025 per Post zu.
Anhand der abgegebenen Grundsteuererklärung setzt das Finanzamt Immenstadt mit Bescheid ab 1.1.2025 den für die Kommune maßgeblichen neuen Grundsteuer-messbetrag fest. Sofern Ihnen bereits der neue Messbetragsbescheid des Finanzamtes vorliegt, bitten wir Sie, bei Fragen oder etwaigen Unstimmigkeiten, den direkten Kontakt beim Finanzamt Immenstadt zu suchen.
Wurden keine Erklärungen bzw. Erklärungen nicht fristgerecht eingereicht, werden durch das Finanzamt Immenstadt die Messbeträge geschätzt.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und Verständnis, dass der Markt Wertach keine Auskünfte zu den einzelnen Messbetragsfestsetzungen des Finanzamtes Immenstadt erteilen kann.
Markt Wertach im November 2024
Gertrud Knoll
Erste Bürgermeisterin
Die bayerische Finanzverwaltung möchte darüber informieren, dass die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen nun in den Finanzämtern ausliegen. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.
Ihre bayerische Finanzverwaltung
Gewerbesteuer
Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Der Hebesatz beträgt derzeit 380 %.
Grundsteuer
Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
a) die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 33, 48a und 51a des Bewertungsgesetzes). Diesen stehen die in § 99 Abs. 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes bezeichneten Betriebsgrundstücke gleich;
Der Hebesatz beträgt derzeit 400 %.
b) die Grundstücke (§§ 68, 70 des Bewertungsgesetzes). Diesen stehen die in § 99 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes bezeichneten Betriebsgrundstücke gleich.
Der Hebesatz beträgt derzeit 410 %.
Die Bewertung erfolgt für den Markt Wertach durch das Finanzamt Kempten, Außenstelle Immenstadt.
Realsteuerhebesätze | Hebesatz | seit |
Grundsteuer A - für landwirtschaftliche Grundstücke | 400 v.H | 2013 |
Grundsteuer B - für alle anderen Gründstücke | 410 v.H. | 2013 |
Gewerbesteuer | 380 v.H. | 2013 |