Steueramt: Grund-, Gewerbe-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer, Fremdenverkehrsbeitrag, Wasser/Kanal
Die bayerische Finanzverwaltung möchte darüber informieren, dass die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen nun in den Finanzämtern ausliegen. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.
Ihre bayerische Finanzverwaltung
Gewerbesteuer
Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Der Hebesatz beträgt derzeit 380 %.
Grundsteuer
Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
a) die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 33, 48a und 51a des Bewertungsgesetzes). Diesen stehen die in § 99 Abs. 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes bezeichneten Betriebsgrundstücke gleich;
Der Hebesatz beträgt derzeit 400 %.
b) die Grundstücke (§§ 68, 70 des Bewertungsgesetzes). Diesen stehen die in § 99 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes bezeichneten Betriebsgrundstücke gleich.
Der Hebesatz beträgt derzeit 410 %.
Die Bewertung erfolgt für den Markt Wertach durch das Finanzamt Kempten, Außenstelle Immenstadt.
Realsteuerhebesätze | Hebesatz | seit |
Grundsteuer A - für landwirtschaftliche Grundstücke | 400 v.H | 2013 |
Grundsteuer B - für alle anderen Gründstücke | 410 v.H. | 2013 |
Gewerbesteuer | 380 v.H. | 2013 |