Die Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2025 wird zum 01.07.2025 zur Zahlung fällig.
Wir ersuchen alle Steuerpflichtigen die noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, die auf dem letzten Bescheid ausgewiesene Zweitwohnungssteuer zum 01.07.2025 zu überweisen oder bar bei der Marktkasse einzuzahlen.
Alle Wohnungs- und Hauseigentümer in Wertach sind verpflichtet gem. der geltenden Satzung dauerhafte Vermietungen von Wohnungen an Dritte, die nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, dem Markt Wertach anzuzeigen.
Wenn Sie Fragen zu den o.g. Steuern und Gebühren haben, wenden Sie sich bitte an Frau Kammermeier (Tel. 08365/702115 – Mail: steueramt@wertach.de)
SEPA-Lastschriftmandat
Nutzen Sie die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandates zu Ihrer Erleichterung und Vermeidung von Mahnungen.
Ein entsprechendes Formular steht Ihnen zum download auf der Homepage des Marktes Wertach – SEPA-Mandat - zur Verfügung.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie auch beim Steueramt des Marktes Wertach gerne telefonisch oder per Mail anfordern.
Die Grundsteuer A und B für das Jahr 2025 für die Jahreszahler wird zum 01.07.2025 zur Zahlung fällig.
Wir ersuchen alle Steuerpflichtigen die noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, den auf dem letzten Bescheid ausgewiesenen Betrag per 01.07.2025 zu überweisen oder bar bei der Marktkasse einzuzahlen.
Wenn Sie Fragen zu den o.g. Steuern und Gebühren haben, wenden Sie sich bitte an Frau Kammermeier (Tel. 08365/702115 – Mail: steueramt@wertach.de)
SEPA-Lastschriftmandat
Nutzen Sie die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandates zu Ihrer Erleichterung und Vermeidung von Mahnungen.
Ein entsprechendes Formular steht Ihnen zum download auf der Homepage des Marktes Wertach – SEPA-Mandat - zur Verfügung.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie auch beim Steueramt des Marktes Wertach gerne telefonisch oder per Mail anfordern.