Amtliche Bekanntmachung
Des Marktes Wertach zur 2. Änderung des Bebauungsplanes an der Grüntenseestraße II
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.04.2020 die Aufstellung der 2. Änderung Bebauungsplan Grüntenseestraße II beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes von rund 1.600 m²und beinhaltet je eine Teilfläche der Flurstücke 229/10 sowie 1761/14 der Gemarkung Wertach. Der genaue Umgriff ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Ärztehauses / Apotheke geschaffen und somit die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung in der zentralen Ortsmitte Wertachs optimiert werden. Unter gleichzeitiger Berücksichtigung der umgebenden baulichen Strukturen und der Einbindung in die umgebende Siedlungs- und Nutzungsstruktur.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, daher kann von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen werden. Ferner wird von den Verfahrensschritten zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 09.04.2020 hat der Marktgemeinderat den Entwurf der Satzung (Textteil und zeichnerischem Teil) in der Fassung vom 09.04.2020 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung in der Zeit vom:
Mittwoch, den 15.06.2020, bis einschließlich Freitag, den 24.07.2020 im Rathaus Wertach, Rathausstr. 3, 87497 Wertach, (ZiNr. 4, Herr Meyer) während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter
https://www. https://www.markt-wertach.de/aktuelles/baugebiete/baugebiet-gruentenseestr-2.html
Während der oben genannten Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung bei der Gemeinde schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung zur Niederschrift äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Die Unterlagen sind grundsätzlich im Internet verfügbar und Gelegenheit zur Erörterung sind auf fernmündlichem bzw. elektronischem Wege zu bevorzugen. Auf Grund der vorherrschenden Sondersituation ist es geboten, dass, falls nicht anders möglich, für die Einsichtnahme in der Geschäftsstelle per Telefon ein Termin vereinbart wird. Die Verwaltung wird mit Hinblick auf den Infektionsschutz eine Einsichtnahme ermöglichen.
Auskunftstelefon der Gemeinde: 08365-702116 (Herr Meyer)
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.
Markt Wertach 02.06.2020
gez.
Gertrud Knoll
Erste Bürgermeisterin
In seiner Sitzung am 09.11.2017 hat der Marktgemeinderat Wertach den Aufstellungsbeschluss für die „1. Änderung des Bebauungsplanes an der Grüntenseestraße II“ gefasst. Der Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Grüntenseestraße II“, und ist ca. 0,9 ha groß. Die Fläche umfasst die Flurnummern 229/10, 229/19, 229/20, 229/21 und 229 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 1761/14 der Gemarkung Wertach. Ziel der Änderung ist es, die bedarfsgerechte Weiterentwicklung sowie die Optimierung der Betriebsabläufe des ansässigen Einzelhandelsbetriebes (Netto-Markt) in diesem Bereich zu ermöglichen und ortsbildverträglich zu regeln.
Die „1. Änderung des Bebauungsplanes an der Grüntenseestraße II " wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Hier wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird ebenfalls abgesehen.
In der Sitzung vom 09.11.2017 hat der Marktgemeinderat den Entwurf der „1. Änderung des Bebauungsplanes an der Grüntenseestraße II “mit Begründung in der Fassung vom 09.11.2017 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes an der Grüntenseestraße II mit Begründung in der Fassung vom 09.11.2017 sowie die zugehörige Schalltechnische Untersuchung (tecum Kempten vom 08.06.2016) liegen im Rathaus des Marktes Wertach, Rathausstraße 3, 87497, Wertach, ZiNr. 4, 1. OG (Herr Meyer) während der allgemeinen Öffnungszeiten
im Zeitraum vom 04.12.2017 bis einschließlich 12.01.2018 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage der Marktgemeinde Wertach (www.wertach.de) abgerufen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 6 Satz 2 wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Wertach, den 21.11.2017
Eberhard Jehle
Erster Bürgermeister