Corona Infos: "Touristische Beherbergung bis 14.02.2021 untersagt"

Bleiben Sie gesund! Die Tourist-Info ist bis 14.02.2021 geschlossen. Bücherei: kontaktlose Abholung und Rückgabe wieder möglich nach vorheriger telefonischer Absprache! Sie erreichen uns von Montag bis Freitag telefonisch: 08365 702199 oder per mail: info@wertach.de.
Es gilt ein Beherbergungsverbot bis 14.02.2021 für touristische Zwecke. Das gilt auch für Wohnmobile - siehe Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Dauercamper
Für Dauercamper, die ihren Zweitwohnsitz auf dem Campingplatz angemeldet haben gilt, dass diese sich aufhalten und übernachten dürfen. Gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen, insbesondere Sanitäranlagen, müssen geschlossen bleiben. Der Betrieb des Campingplatzes im Übrigen fällt unter das Verbot nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der 11. BayIfSMV der Stellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken
Zweitwohnungsbesitzer
Das Aufsuchen der Zweitwohnung ist grundsätzlich zulässig. Auch Dauercamper, die ihren Wohnwagen als Zweitwohnsitz angemeldet haben, dürfen anreisen. Dennoch appellieren wir an alle, auf nicht notwendige Reisen auch innerhalb Deutschlands zu verzichten. Bleiben Sie zu Hause!
Kontaktbeschränkungen: nur Angehörige desselben Hausstands und eine weitere Person sowie zugehörige Kinder bis einschließlich drei Jahren
Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist unter bestimmten Voraussetzungen nun zulässig
Bei Überschreitung eines Sieben-Tages-Inzidenzwertes von 200 sind touristische Tagesausflüge für Personen, die in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt wohnen, über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt
Hier finden Sie die aktuellen Zahlen des RKI zu den Landkreisen