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Lesedauer 5 Minuten
am 18.03.2022

Grundsteuerreform in Bayern

Grundsteuerreform in Bayern

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, z. B. in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

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am 07.07.2021

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Jobangebote

Anträge auf Zuschuss für persönlichen Schulbedarf bis 31. August 2021 einreichen

Das Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen. Auch für die Anschaffung von Schulbedarf wie Schultasche, Sportzeug oder für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck usw. gibt es zweimal im Jahr einen Zuschuss. Zum Schuljahresbeginn beträgt die Unterstützung 103 Euro. Der Schulbedarf wird als Geldleistung direkt an die Eltern bzw. Schüler ausgezahlt.

Bezieher von ALG II-Leistungen, Sozialhilfeleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen diese Leistung automatisch durch das Jobcenter, das Sozialamt bzw. Amt für Migration gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Gegensatz dazu ist für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bekommen, für jedes Kind ein gesonderter Antrag notwendig! Die Anträge für den Schuljahresanfang im September sollten bis spätestens 31. August 2021 eingereicht werden.

Das passende Antragsformular gibt es beim Landratsamt Oberallgäu, bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises sowie auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.oberallgaeu.org/btl. Interessierte Eltern finden dort Informationen zur Anspruchsberechtigung und zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten des Bildungspakets. Telefonisch ist das Team für Bildungs- und Teilhabeleistungen im Landratsamt Oberallgäu unter Tel.: 08321/612- 140 bzw. 141 erreichbar.

am 07.07.2021

Verlängerung der Oberallgäuer Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte

Die aktuelle Ehrenamtskarte Oberallgäu mit einer Gültigkeit bis Ende August 2021 stand leider voll im Zeichen der Corona-Pandemie. Karteninhaberinnen und -inhaber konnten auf Grund der Corona-Beschränkungen viele Angebote kaum nutzen. Damit diese ehrenamtlich engagierten Menschen doch noch von ihrer Karte profitieren, kann diese um ein Jahr, bis zum 31.08.2022, verlängert werden.

Die Verlängerung passiert allerdings nicht automatisch. Inhaber der Ehrenamtskarte Oberallgäu müssen dafür ein neues, kostenloses Leistungspaket auf ihre Karte buchen lassen. Dazu ist es notwendig, dass die Ehrenamtlichen mit ihrer Karte in die örtliche Tourist-Info kommen, denn hier steht die entsprechende Technik (Allgäu-Walser-Card-Terminal) zur Verfügung.
Die Verlängerung der Ehrenamtskarten in den Tourist-Infos ist ab dem 01. August 2021 möglich.

Das neue Leistungspaket hat einen Gültigkeit vom 01.09.2021 bis 31.08.2022. Es umfasst im Wesentlichen die in der Borschüre zur Ehrenamtskarte aufgeführten Leistungen. Welche Leistungen nicht mehr enthalten sind, kann unter www.ehrenamtskarte.com und www.oberallgaeu.org nachgelesen werden.
Auf den genannten Webseiten sind auch alle Infos zur Ehrenamtskarte zu finden.

Sonthofen, 22.06.2021

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Rathausstraße 3
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Behördennummer 115

Von Montag bis Freitag ist die Tel.: 115 in Stadt und Landkreis jeweils von 7.30 bis 18 Uhr besetzt. Anrufende erhalten dort nicht nur Auskünfte zu lokalen Themen, sondern auch zu Fragen, die Behörden bundesweit betreffen.

Öffnungszeiten

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Mittwoch
08:00-12:00 und 14:00-17:00
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