Die erste Rate für die Grundsteuer A und B, sowie
• die Vorauszahlung für die Wasser- und Kanalgebühren und
• die Vorauszahlung der Gewerbesteuer
sind zum 15.05.2024 an den Markt Wertach zur Zahlung fällig.
Wir ersuchen alle Steuerpflichtigen und Gebührenschuldner, die der Marktkasse noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, die auf dem letzten Bescheid ausgewiesene Rate zum 15.05.2024 zu überweisen oder bar bei der Marktkasse einzuzahlen.
Hinweis zu Grundsteuer A und B:
Wir weisen alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass alle in der Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 erfolgten Änderungen der Eigentumsverhältnisse (Kauf/Verkauf/Erbfall etc.) auch dem Steueramt des Marktes Wertach mitzuteilen sind, da sich diese Veränderungen auf die Grundsteuerveranlagungen ab 01.01.2025 auswirken werden.
Hierzu sind auch zeitnah die Zählerstände zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs für die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren (Eigentümerwechsel) dem Steueramt mitzuteilen.
Wenn Sie Fragen zu den o.g. Steuern und Gebühren haben, wenden Sie sich bitte an Frau Kammermeier (Tel. 08365/702115 – Mail: steueramt@wertach.de)
SEPA-Lastschriftmandat
Nutzen Sie die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandates zu Ihrer Erleichterung und Vermeidung von Mahnungen.
Ein entsprechendes Formular steht Ihnen zum Download auf der Homepage des Marktes Wertach – SEPA-Mandat - zur Verfügung.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie auch beim Steueramt des Marktes Wertach gerne telefonisch oder per Mail anfordern.