Steueramt: Grund-, Gewerbe-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer, Fremdenverkehrsbeitrag, Wasser/Kanal
Gewerbesteuer
Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Der Hebesatz beträgt derzeit 380 %.
Grundsteuer
Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
a) die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 33, 48a und 51a des Bewertungsgesetzes). Diesen stehen die in § 99 Abs. 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes bezeichneten Betriebsgrundstücke gleich;
Der Hebesatz beträgt derzeit 400 %.
b) die Grundstücke (§§ 68, 70 des Bewertungsgesetzes). Diesen stehen die in § 99 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes bezeichneten Betriebsgrundstücke gleich.
Der Hebesatz beträgt derzeit 410 %.
Die Bewertung erfolgt für den Markt Wertach durch das Finanzamt Kempten, Außenstelle Immenstadt.
Realsteuerhebesätze | Hebesatz | seit |
Grundsteuer A - für landwirtschaftliche Grundstücke | 400 v.H | 2013 |
Grundsteuer B - für alle anderen Gründstücke | 410 v.H. | 2013 |
Gewerbesteuer | 380 v.H. | 2013 |